Dr. Bättig Rechtsberatung

Die Pflegekinderaufsicht im Bund und in den Kantonen

PAVO Art. 1

Schlagworte: Pflegekinderaufsicht, Pflegekinderaufsicht PAVO

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Pflegekinderaufsicht im Bund und in den Kantonen nach Inkrafttreten der bundestätlichen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern vom 19. Oktober 1977 (PAVO). Besonderes Gewicht wird dabei auf die Behandlung der Aufnahme von Kindern in Familienpflege gelegt. Im Anhang II wird die Organisation der Pflegekinderaufsicht in den Kantonen dargestellt.
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